Gesetzliche Krankenkassen: Vom Scheitel bis zur Sohle - Echo-online

Gesetzliche Krankenkassen: Vom Scheitel bis zur Sohle
Echo-online - 9. Juli 2008
Eine durch die berufliche Tätigkeit hervorgerufene Hautkrankheit, die Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, kann die Zahlung von Verletztengeld zur Folge haben,

Eine ganze wichtige Nachricht! Letztlich sind es gerade Hautkrankheiten, die im beruflichen Umfeld immer wieder Probleme bereiten, das im Arbeitsumfeld zahlreiche ungewöhnliche Stoffe zum Einsatz kommen, die nicht dem häuslichen Gebrauch entsprechen. Der Kontakt mit diesen Stoffen kann dramatische Folgen haben, die eben zur Arbeitsunfähigkeit (wie bei Friserueren, Bäckern) führen können

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